Rvs-Cde  Staatsrat
 
Aufgabe der Verwaltungsstreitsachenabteilung

Die Kammern der Verwaltungsstreitsachenabteilung erlassen Urteile und Anordnungen.

Urteile

Der Staatsrat entscheidet durch Urteile über die Gesetzmäßigkeit der Verwaltungsakte. Er darf  Rechtsakte, die mit den geltenden Rechtsnormen unvereinbar sind, für nichtig erklären oder in dringenden Fällen deren Ausführung aussetzen.

Anordnungen über die Zulassung einer Kassationsklage

Der Staatsrat entscheidet auch über die Kassationsklagen gegen Entscheidungen der administrativen Rechtsprechungsorgane. Über solche Klagen kann erst entschieden werden, wenn sie durch eine Anordnung für zulässig erklärt worden sind. Erklärt die Anordnung die Kassationsklage für unzulässig, so gilt das Verfahren als beendet.

Rechtsprechung
Verzeichnis der Sachgebiete, die von französischsprachigen Kammern behandelt werden
Verzeichnis der Sachgebiete, die von niederländischsprachigen Kammern behandelt werden

Eine vollständige Übersicht der Zuständigkeiten der Verwaltungsstreitsachenabteilung finden Sie in folgenden Artikeln der koordinierten Gesetze:

  • Art. 7
  • Art. 11
  • Art. 12
  • Art. 13
  • Art. 14
  • Art. 14bis
  • Art. 14ter
  • Art. 15
  • Art. 16
  • Art. 17
  • Art. 18

 
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