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Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens

Ist der Auditor der Ansicht, dass die Beschwerde unzulässig oder abzuweisen ist, so wird der Bericht von der Kanzlei zur Kenntnis der klagenden Partei gebracht. Ersucht diese nicht innerhalb einer Frist von dreißig Tagen um die Fortsetzung des Verfahrens, so wird der Staatsrat in einem Entscheid die Verfahrensrücknahme verkünden.

Wird um Fortsetzung des Verfahrens ersucht, oder ist der Auditor in seinem Bericht der Ansicht, die Beschwerde sei zulässig und begründet, so werden die Parteien aufgefordert, auf der öffentlichen Sitzung zu erscheinen.

Lesen Sie auch die Verfahrensordnung.

 
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