RückverweisungWird im Entscheid die Entscheidung kassiert und wird die Sache an das administrative Rechtsprechungsorgan zurückverwiesen, so muss dieses Organ sich in seiner neuen Entscheidung hinsichtlich der Rechtsfrage, über die im Entscheid befunden worden ist, nach diesem Entscheid richten. Lesen Sie auch die Verfahrensordnung. |
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