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Entscheid

Nach Beratung entscheidet der Staatsrat in einem begründeten Entscheid endgültig über den Aussetzungsantrag. Diese Entscheide werden den Parteien zur Kenntnis gebracht. Sie können auch von jedem auf dieser Website eingesehen werden. Die klagenden Parteien können bis zur Schließung der Verhandlung darum bitten, dass ihr Name bei der Veröffentlichung auf der Website ausgelassen wird.

Lesen Sie auch die Verfahrensordnung.

 
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