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Das Koordinationsbüro


Das Koordinationsbüro stellt sich aus zwei ersten Referendaren-Abteilungsleitern und zwei ersten Referendaren, Referendaren oder beigeordneten Referendaren zusammen.

Die Hauptaufgaben des Koordinationsbüros sind:


Die Aufgaben des Koordinationsbüros werden unter der Autorität und Leitung des Ersten Vorsitzenden oder des Vorsitzenden ausgeführt.

Die Referendare werden in ihren täglichen Arbeiten von Dokumentalisten und Mitgliedern des Sekretariats unterstützt.

Die Zusammenstellung, die Aufgaben und die Arbeitsweise des Koordinationsbüros werden hauptsächlich in den Artikeln 6bis, 69, 71, 73, 74/7, 74/8 und 77 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat geregelt.

 
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