BeitrittWer ein Interesse an der Lösung der Sache hat, kann dem Aussetzungsverfahren beitreten. Hier gilt dieselbe Regelung wie für eine Nichtigkeitsklage, es sei denn, dass die Antragschrift innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen eingereicht werden muss und keine zusätzliche Frist gewährt wird, um die Anmerkungen geltend zu machen. Lesen Sie auch die Verfahrensordnung. |
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